KI-Chatbot Website erstellen lassen KI-Automatisierung Preise Projekte Über mich Erstgespräch buchen
Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Leistungen von LORKISH – ob Website, KI-Chatbot, Automatisierung, App, Schnittstelle, Betreuung oder Beratung. Teil A gilt für jede Leistung, Teil B ergänzt ihn für typische Leistungen.

  • Gilt für: jede Leistung, auch individuelle Projekte
  • Für: Unternehmer im Sinne von § 14 BGB
  • Stand: 18. Oktober 2026

So gelten die AGB: Sie sind Bestandteil jedes Angebots. Was im Angebot konkret vereinbart ist – Leistung, Preis, Termine –, geht ihnen vor. Verarbeite ich für Sie personenbezogene Daten, gilt zusätzlich der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Inhalt

Inhalt

  1. Teil A · Für jede Leistung
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Vertragsschluss
  4. § 3 Leistungen
  5. § 4 Dienste Dritter
  6. § 5 Mitwirkung
  7. § 6 Termine
  8. § 7 Abnahme
  9. § 8 Preise und Zahlung
  10. § 9 Laufzeit und Kündigung
  11. § 10 Betrieb
  12. § 11 Nutzungsrechte
  13. § 12 Referenzen
  14. § 13 Künstliche Intelligenz
  15. § 14 Datenschutz
  16. § 15 Keine Rechtsberatung
  17. § 16 Mängel
  18. § 17 Haftung
  19. § 18 Höhere Gewalt
  20. § 19 Änderungen der AGB
  21. § 20 Schlussbestimmungen
  22. Teil B · Besonderheiten
  23. § 21 Websites
  24. § 22 KI-Chatbots
  25. § 23 Automatisierungen
  26. § 24 Beratung

Teil A Allgemeine Bestimmungen – gelten für jede Leistung

§ 1 Geltungsbereich

(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Maxim Lorkish, Einzelunternehmer, tätig unter „LORKISH“, Aue 82, 42103 Wuppertal (im Folgenden „Auftragnehmer“), und seinen Kunden über digitale Leistungen jeder Art – insbesondere Konzeption, Entwicklung, Einrichtung, Betrieb, Wartung und Betreuung von Websites, KI-Assistenten und Chatbots, Automatisierungen, Apps, Schnittstellen und sonstiger Software sowie Beratung und Schulung. Sie gelten auch für Leistungen, die hier nicht ausdrücklich genannt sind, und in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für Folgeaufträge desselben Kunden.

(2)Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3)Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in ihrer Kenntnis leistet.

(4)Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Schutz personenbezogener Daten geht der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 14) allen übrigen Vereinbarungen vor.

§ 2 Vertragsschluss

(1)Darstellungen und Preisangaben auf der Website, auch „ab“-Preise, sowie Gespräche einschließlich des kostenlosen Erstgesprächs sind unverbindlich und kein Angebot im Rechtssinn.

(2)Der Auftragnehmer erstellt ein Angebot in Textform mit Leistungsbeschreibung, Vergütung und – soweit vereinbart – Terminen. Es ist 30 Tage gültig, sofern darin nichts anderes steht.

(3)Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt, zum Beispiel per E-Mail, oder die im Angebot genannte Anzahlung leistet.

(4)Umfang und Beschaffenheit der Leistung ergeben sich abschließend aus dem Angebot und diesen AGB. Beschreibungen auf der Website, in Gesprächen oder Präsentationen gelten nur, soweit das Angebot auf sie verweist.

§ 3 Leistungen

(1)Was der Auftragnehmer im Einzelnen leistet, bestimmt die Leistungsbeschreibung im Angebot.

(2)Soll ein bestimmtes Ergebnis hergestellt werden – etwa eine Website, ein Chatbot, eine Automatisierung oder eine App –, gilt Werkvertragsrecht (im Folgenden „Projekt“). Laufende Leistungen wie Betrieb, Hosting, Wartung, Updates und Support (im Folgenden „Betreuung“) sowie Beratung und Schulung erbringt der Auftragnehmer als Dienstleistung; er schuldet dabei sorgfältige Arbeit nach dem Stand der Technik, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

(3)Änderungs- und Zusatzwünsche nach Vertragsschluss setzt der Auftragnehmer um, wenn sie in Textform vereinbart sind; vorher nennt er die Auswirkungen auf Vergütung und Termine. Zusätzlicher Aufwand wird nach dem im Angebot genannten Stundensatz vergütet, sonst mit der üblichen Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB).

(4)Im Projektpreis sind die im Angebot genannten Korrekturrunden enthalten, ohne Angabe zwei. Weitere Runden gelten als Zusatzwunsch nach Absatz 3.

(5)Der Auftragnehmer darf qualifizierte Dritte als Subunternehmer einsetzen; er bleibt dem Kunden gegenüber verantwortlich. Für Unterauftragsverarbeiter personenbezogener Daten gilt Klausel 7.7 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.

§ 4 Dienste Dritter

(1)Leistungen können Dienste Dritter einbinden, zum Beispiel Server und Rechenzentren, KI-Sprachmodelle, Messenger sowie Kalender-, CRM-, Buchhaltungs- oder Zahlungsdienste. Der Auftragnehmer schuldet ihre fachgerechte Auswahl und Einbindung, nicht ihre Verfügbarkeit, ihren Funktionsumfang oder ihre Preise.

(2)Konten bei Diensten, die der Kunde selbst nutzt – etwa WhatsApp Business, Google-Unternehmensprofil, Domain, E-Mail-Postfach oder Zahlungsanbieter –, werden auf den Namen des Kunden eröffnet. Der Kunde akzeptiert deren Bedingungen selbst und trägt die Gebühren, die ihm diese Dienste unmittelbar berechnen. Richtet der Auftragnehmer ein solches Konto ein, handelt er im Namen des Kunden.

(3)Ändert ein Dritter Schnittstellen, Bedingungen oder Preise, passt der Auftragnehmer die Leistung im Rahmen einer vereinbarten Betreuung an, soweit der Aufwand deren Umfang nicht übersteigt, im Übrigen gegen gesonderte Vergütung. Lässt sich eine Funktion danach nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand anbieten, informiert er den Kunden und schlägt eine Alternative vor.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

(1)Der Kunde stellt rechtzeitig und kostenlos alles bereit, was für die Leistung nötig ist – insbesondere Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Preise, Öffnungszeiten, Wissensinhalte für KI-Assistenten), Zugänge, Informationen und einen Ansprechpartner. Entscheidungen und Freigaben trifft er in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.

(2)Für Inhalte, die er bereitstellt oder deren Veröffentlichung er veranlasst, ist der Kunde verantwortlich. Er stellt sicher, dass sie rechtmäßig sind und er über die nötigen Rechte verfügt, etwa Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte. Werden deswegen Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer geltend gemacht, stellt ihn der Kunde davon einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(3)Vor Arbeiten an eigenen Systemen des Kunden – etwa E-Mail-Postfach, CRM, Buchhaltung oder einer bestehenden Website – sorgt der Kunde für eine aktuelle Datensicherung dieser Systeme.

(4)Der Kunde prüft Inhalte und Einstellungen, bevor er sie freigibt, insbesondere Preise, Leistungsangaben und Rechtstexte.

(5)Kommt der Kunde einer Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich Termine um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit; dadurch entstehender Mehraufwand wird gesondert vergütet. Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, länger als 60 Tage, darf der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig abrechnen. Die Rechte aus §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt.

§ 6 Termine

(1)Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind; im Übrigen sind es voraussichtliche Angaben.

(2)Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden, durch Störungen bei Diensten Dritter oder durch höhere Gewalt (§ 18) verlängern die Termine angemessen.

§ 7 Abnahme

(1)Bei Projekten meldet der Auftragnehmer die Fertigstellung in Textform. Der Kunde prüft das Ergebnis innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme in Textform. Wegen unwesentlicher Mängel darf er die Abnahme nicht verweigern; sie werden im Rahmen der Mängelrechte behoben.

(2)Das Ergebnis gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist nach Absatz 1 unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB).

(3)Nimmt der Kunde das Ergebnis in Betrieb – veröffentlicht er etwa die Website oder schaltet er einen Assistenten für seine Kunden frei –, gilt es mit Beginn der Nutzung als abgenommen, soweit er nicht vorher wesentliche Mängel in Textform gemeldet hat.

(4)In sich abgeschlossene Teile eines Projekts können gesondert abgenommen werden.

§ 8 Preise und Zahlung

(1)Es gelten die Preise aus dem Angebot. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2)Projekte werden, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, zu 50 % bei Auftragserteilung und 50 % nach der Abnahme berechnet. Mit der Arbeit beginnt der Auftragnehmer nach Eingang der ersten Zahlung.

(3)Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus berechnet, erstmals für den Monat, in dem die Leistung bereitgestellt wird; angefangene Monate anteilig.

(4)Nutzungsabhängige Kosten von Drittanbietern – zum Beispiel für KI-Sprachmodelle, kostenpflichtige Schnittstellen, Lizenzen oder Domains – sind im Preis nur enthalten, soweit das Angebot es vorsieht, bei Pauschalen bis zu dem dort genannten Umfang. Darüber hinaus berechnet der Auftragnehmer sie ohne Aufschlag weiter; zeichnet sich eine Überschreitung ab, informiert er den Kunden vorher. Gebühren, die Drittanbieter dem Kunden unmittelbar berechnen, etwa Meta für WhatsApp-Nachrichten, trägt der Kunde selbst.

(5)Rechnungen werden elektronisch übermittelt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).

(6)Ist der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, darf der Auftragnehmer laufende Leistungen nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens zehn Tagen bis zum Ausgleich aussetzen, etwa einen Chatbot pausieren. Daten werden dabei nicht gelöscht; die Pflicht zur Zahlung der laufenden Vergütung bleibt bestehen.

(7)Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht hat er nur aus demselben Vertragsverhältnis.

(8)Die Preise laufender Leistungen kann der Auftragnehmer frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und höchstens einmal in zwölf Monaten anpassen; er kündigt die Anpassung mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Bei einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen; darauf weist die Ankündigung hin.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1)Laufende Leistungen beginnen mit der Bereitstellung oder zu dem im Angebot genannten Datum. Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungsmonats gekündigt wird.

(2)Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit mehr als zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder die Leistungen trotz Abmahnung rechtswidrig nutzt.

(3)Kündigt der Kunde ein Projekt vor der Fertigstellung nach § 648 BGB, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 Satz 2 und 3 BGB).

(4)Kündigungen bedürfen der Textform.

(5)Nach Vertragsende stellt der Auftragnehmer die laufenden Leistungen ein. Bis zur Löschung nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung – spätestens 60 Tage nach Vertragsende – kann der Kunde die Herausgabe seiner Daten und Inhalte in einem gängigen Format verlangen, etwa der Website-Dateien, der Wissensinhalte und Einstellungen eines Chatbots oder gespeicherter Gesprächsverläufe. Weitergehende Unterstützung beim Umzug zu einem anderen Anbieter wird nach Aufwand vergütet. Domains, die der Auftragnehmer für den Kunden verwaltet, gibt er auf Wunsch frei.

§ 10 Betrieb und Verfügbarkeit

(1)Der Auftragnehmer betreibt die Leistungen auf Servern in Rechenzentren in Deutschland; KI-Sprachmodelle nutzt er ausschließlich in Rechenzentren in der Europäischen Union. Sicherheit und Datensicherung regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anhang III).

(2)Der Auftragnehmer sorgt mit angemessenen Mitteln nach dem Stand der Technik für einen stabilen Betrieb und spielt Sicherheitsupdates im Rahmen der Betreuung ein. Eine bestimmte Verfügbarkeit schuldet er nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungsarbeiten, die möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten stattfinden, Störungen des Internets oder von Diensten Dritter außerhalb seines Einflussbereichs, höhere Gewalt sowie Störungen, die der Kunde zu vertreten hat.

(3)Störungen meldet der Kunde per E-Mail oder WhatsApp. Der Auftragnehmer beginnt mit der Bearbeitung in der Regel innerhalb eines Werktags.

(4)Der Kunde nutzt die Leistungen nur im Rahmen der Gesetze; er verbreitet insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte und versendet keine unerwünschte Werbung. Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß darf der Auftragnehmer betroffene Inhalte oder Funktionen vorübergehend sperren; er informiert den Kunden unverzüglich.

(5)Neue Funktionen schuldet der Auftragnehmer nur, soweit sie vereinbart sind.

§ 11 Nutzungsrechte

(1)Arbeitsergebnisse, die der Auftragnehmer eigens für den Kunden erstellt – zum Beispiel Gestaltung, Texte, Grafiken, individuell programmierte Teile, Konfiguration und Wissensinhalte eines Chatbots, Dokumentation –, darf der Kunde nach vollständiger Zahlung dauerhaft nutzen: Er erhält daran das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Bearbeitung. Ein ausschließliches Recht kann im Angebot vereinbart werden. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung widerruflich gestattet.

(2)Vorlagen, Bausteine, Programmbibliotheken, Werkzeuge, Abläufe und Know-how, die der Auftragnehmer unabhängig vom einzelnen Auftrag entwickelt hat oder allgemein einsetzt – insbesondere seine Plattform für KI-Assistenten und Automatisierungen –, bleiben beim Auftragnehmer; er darf sie weiter für andere Kunden verwenden. Sind sie Teil eines Ergebnisses nach Absatz 1, etwa Bausteine im Code einer Website, darf der Kunde sie als Teil dieses Ergebnisses ebenso dauerhaft nutzen. Laufen sie auf den Servern des Auftragnehmers, darf der Kunde sie für die Dauer der Betreuung nutzen.

(3)Für eingebundene Open-Source-Software und Komponenten Dritter gelten deren Lizenzbedingungen; der Auftragnehmer nennt sie auf Anfrage.

(4)Materialien des Kunden bleiben seine. Der Auftragnehmer nutzt sie nur, um den Vertrag zu erfüllen, und für Referenzen nach § 12.

(5)Mit KI erzeugte Inhalte sind möglicherweise nicht urheberrechtlich geschützt; einen solchen Schutz sichert der Auftragnehmer nicht zu.

§ 12 Referenzen

(1)Der Auftragnehmer darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen und die für ihn erstellten Ergebnisse – etwa Screenshots und eine kurze Beschreibung – auf seiner Website, in Angeboten und in sozialen Medien zeigen. Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten der Kunden des Kunden zeigt er dabei nicht.

(2)Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen. Der Auftragnehmer entfernt die Nennung dann innerhalb von 14 Tagen aus seinen eigenen Medien.

§ 13 Einsatz künstlicher Intelligenz

(1)Diese Regeln gelten für jede Leistung, in der KI-Sprachmodelle eingesetzt werden. KI-Sprachmodelle erzeugen Inhalte auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten. Antworten und Ergebnisse können deshalb trotz sorgfältiger Einrichtung unvollständig, veraltet oder falsch sein. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Einrichtung, Begrenzung und Prüfung des Systems nach dem Stand der Technik, nicht die Richtigkeit jeder einzelnen Antwort.

(2)Der Kunde stellt die fachlichen Inhalte bereit, auf die sich die KI stützt, prüft sie vor der Freigabe und hält sie aktuell. KI-Ergebnisse prüft er, bevor er sie für Entscheidungen mit rechtlicher oder erheblicher wirtschaftlicher Wirkung verwendet, etwa für Preise, Angebote, Verträge, Buchungen und Rechnungen oder für Auskünfte zu Gesundheit, Recht und Steuern.

(3)KI-Assistenten geben sich gegenüber Nutzern als KI zu erkennen (Art. 50 KI-Verordnung); der Kunde entfernt diesen Hinweis nicht. Die Systeme werden nicht so eingerichtet, dass sie Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung gegenüber Personen ohne menschliche Prüfung treffen (Art. 22 DSGVO).

(4)Der Kunde sorgt dafür, dass seine Beschäftigten, die mit dem System arbeiten, ausreichend damit vertraut sind (Art. 4 KI-Verordnung); eine Einweisung gehört zur Übergabe.

(5)Der Einsatz für verbotene Praktiken oder für Hochrisiko-Anwendungen im Sinne der KI-Verordnung, zum Beispiel bei der Auswahl von Bewerbern oder der Prüfung der Kreditwürdigkeit, ist nicht Gegenstand der Leistungen, es sei denn, er ist gesondert vereinbart.

(6)Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer eingeben, werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.

§ 14 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1)Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; er wird mit dem Angebot vereinbart.

(2)Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er sorgt für die Rechtsgrundlage der Verarbeitung, informiert die betroffenen Personen, insbesondere in seiner Datenschutzerklärung, und holt erforderliche Einwilligungen ein.

(3)Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten und Kundendaten – vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, die eine Partei unabhängig erlangt hat oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.

(4)Wie der Auftragnehmer die Daten seiner Kunden als eigener Verantwortlicher verarbeitet, steht in seiner Datenschutzerklärung.

§ 15 Keine Rechts- und Steuerberatung

(1)Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Hinweise zu rechtlichen Anforderungen – etwa zu Datenschutz, KI-Verordnung, Impressum, Barrierefreiheit oder E-Rechnung – sowie Muster und Formulierungsvorschläge sind technische Hilfestellungen; für ihre rechtliche Richtigkeit im Einzelfall übernimmt er keine Gewähr.

(2)Die rechtliche Prüfung, insbesondere von Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungen, Werbung und steuerlichen Pflichten, obliegt dem Kunden.

§ 16 Mängel

(1)Bei Mängeln eines Projekts leistet der Auftragnehmer zunächst Nacherfüllung; er wählt, ob er den Mangel beseitigt oder das Ergebnis neu herstellt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder bei nicht nur unerheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 17.

(2)Mängel meldet der Kunde in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Offensichtliche Mängel meldet er spätestens 14 Tage nach der Abnahme; für später gemeldete offensichtliche Mängel bestehen keine Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt. Nimmt der Kunde ein Ergebnis in Kenntnis eines Mangels ab, ohne sich seine Rechte vorzubehalten, gilt § 640 Abs. 3 BGB.

(3)Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln und nicht für Schadensersatzansprüche nach § 17 Abs. 1; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(4)Kein Mangel liegt vor, soweit ein Fehler auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf unsachgemäße Nutzung oder auf nach der Abnahme vorgenommene Änderungen an Diensten Dritter, Browsern oder Betriebssystemen zurückgeht.

(5)Stellt sich heraus, dass ein gemeldeter Mangel nicht besteht, kann der Auftragnehmer den Prüfaufwand berechnen, wenn der Kunde dies bei zumutbarer Prüfung hätte erkennen können.

(6)Bei laufenden Leistungen behebt der Auftragnehmer Störungen im Rahmen der Betreuung (§ 10).

§ 17 Haftung

(1)Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und soweit er eine Beschaffenheit ausdrücklich zugesichert hat.

(2)Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3)Die Parteien gehen davon aus, dass der vertragstypische, vorhersehbare Schaden bei Projekten den Projektpreis und bei laufenden Leistungen die Vergütung für zwölf Monate nicht übersteigt.

(4)Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der für ihre Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäßen Datensicherung nötig ist – für Daten auf seinen Servern aus seiner Sicherung nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung, für Daten in eigenen Systemen des Kunden aus dessen Sicherung (§ 5 Abs. 3).

(5)Bei Schäden aus der Verwendung von KI-Ergebnissen wird eine Verletzung der Prüfpflichten des Kunden (§ 13 Abs. 2) als Mitverschulden berücksichtigt (§ 254 BGB).

(6)Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(7)Diese Regelungen gelten auch zugunsten der Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers sowie für die Haftung aus dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung im Verhältnis der Parteien. Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.

§ 18 Höhere Gewalt

(1)Solange und soweit eine Partei durch Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs an der Leistung gehindert ist – etwa Naturereignisse, Epidemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Strom, Internet oder Rechenzentren sowie Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen –, ist sie von den betroffenen Leistungspflichten befreit.

(2)Dauert ein solches Ereignis länger als zwei Monate, können beide Parteien die betroffene Leistung kündigen.

§ 19 Änderungen dieser AGB

(1)Änderungen dieser AGB für laufende Leistungen teilt der Auftragnehmer mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weist die Mitteilung hin.

(2)Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; beide Parteien können ihn dann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

(3)Leistungsumfang und Preise werden auf diesem Weg nicht geändert; für Preise gilt § 8 Abs. 8.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1)Erklärungen nach diesen AGB bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt.

(2)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3)Erfüllungsort ist Wuppertal. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Wuppertal; der Auftragnehmer darf auch am Sitz des Kunden klagen.

(4)Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Auftragnehmers abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt.

(5)Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 BGB).

Teil B Besonderheiten typischer Leistungen

Die folgenden Regeln ergänzen Teil A für häufige Leistungen. Für alle anderen Leistungen gilt Teil A allein; Besonderheiten regelt das Angebot.

§ 21 Websites

(1)Für Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise und andere Pflichtangaben ist der Kunde verantwortlich. Der Auftragnehmer baut die vom Kunden gelieferten Texte ein und setzt technische Vorgaben wie ein Einwilligungsbanner um, soweit das vereinbart ist.

(2)Maßnahmen für die Auffindbarkeit – technische Suchmaschinenoptimierung, Einrichtung des Google-Unternehmensprofils – erbringt der Auftragnehmer fachgerecht. Bestimmte Platzierungen, Besucherzahlen oder Anfragen schuldet er nicht, weil sie von Suchmaschinen, Wettbewerbern und dem Markt abhängen.

(3)Die Website wird für die bei Abnahme aktuellen Versionen verbreiteter Browser auf Computer, Tablet und Smartphone erstellt.

(4)Anforderungen an die Barrierefreiheit, etwa nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, sind nur geschuldet, wenn das Angebot sie vorsieht. Ob sie für den Kunden gelten, prüft der Kunde.

(5)Domains werden nach Möglichkeit auf den Namen des Kunden registriert. Inhalte pflegt der Kunde selbst, soweit die Betreuung die Pflege nicht umfasst.

§ 22 KI-Chatbots und KI-Assistenten

(1)Der Assistent beantwortet Anfragen auf Grundlage der Inhalte, die der Kunde freigegeben hat, vereinbart Termine und leitet Anliegen weiter, die er nicht abschließend beantworten kann. Verbindliche Preiszusagen oder Vertragsabschlüsse gibt er nur ab, wenn der Kunde das ausdrücklich so eingerichtet und freigegeben hat. Er erteilt keine rechtliche, medizinische oder steuerliche Beratung und ersetzt keinen Notruf.

(2)Vor dem Start testet der Kunde den Assistenten mit typischen Fragen seiner Kunden; seine Rückmeldungen arbeitet der Auftragnehmer ein. Anpassungen nach dem Start gehören zur Betreuung im vereinbarten Umfang.

(3)Für WhatsApp nutzt der Kunde ein eigenes WhatsApp-Business-Konto zu den Bedingungen von Meta und trägt dessen Gebühren. Werbenachrichten versendet der Assistent nur an Personen, die eingewilligt haben; für die Einwilligungen ist der Kunde verantwortlich. Sperrt oder beschränkt Meta ein Konto, eine Nummer oder Nachrichtenvorlagen, ist das kein Mangel der Leistung, soweit der Auftragnehmer es nicht zu vertreten hat.

(4)Gesprächsverläufe werden nach den Fristen des Vertrags zur Auftragsverarbeitung gespeichert und gelöscht, in der Regel 180 Tage nach der letzten Nachricht.

§ 23 Automatisierungen und Schnittstellen

(1)Der Kunde gewährt Zugang zu den Systemen, die angebunden werden sollen, möglichst über eigene technische Zugänge mit den nötigen Rechten. Er kann den Zugang jederzeit entziehen; die betroffenen Abläufe ruhen dann.

(2)Automatisierte Abläufe hängen von den Schnittstellen der angebundenen Systeme ab; für deren Änderungen gilt § 4 Abs. 3.

(3)Automatisierungen in Buchhaltung, Rechnungswesen und E-Rechnung unterstützen den Kunden, ersetzen aber weder seine Prüfung noch eine steuerliche Beratung. Die steuer- und handelsrechtliche Richtigkeit, die ordnungsgemäße Aufbewahrung (GoBD) und die Einhaltung von Fristen bleiben in seiner Verantwortung.

(4)Automatische Werbenachrichten an Dritte, etwa per E-Mail oder Messenger, richtet der Auftragnehmer nur für Empfänger ein, deren erforderliche Einwilligung der Kunde eingeholt hat (§ 7 UWG).

§ 24 Beratung, Workshops und Schulungen

(1)Beratung, Workshops und Schulungen sind Dienstleistungen; ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.

(2)Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin weniger als 48 Stunden vorher ab, kann der Auftragnehmer 50 % der vereinbarten Vergütung verlangen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Für das kostenlose Erstgespräch gilt das nicht.

Stand: 18. Oktober 2026